Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis nicht ausreichend medizinisch versorgt
Obwohl die Bundesregierung sich vor Jahrzehnten verpflichtet hat, jedermann ärztliche Betreuung zukommen zu lassen, bleibt bundesweit etwa 200 000 bis 400 000 Menschen der Zugang zum Gesundheitssystem weitgehend verwehrt. „Gesundheit ist ein Menschenrecht. Es ist höher zu bewerten als das Staatsbürgerrecht, mit dem es in Deutschland kollidiert“, sagt Jutta Lindert, Leiterin des Instituts für angewandte Forschung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg. „Wir müssen Methoden entwickeln, dieses Recht zu garantieren.“
Einwanderer ohne Papiere müssen fürchten, nach einem Klinikaufenthalt von der Ausländerpolizei aufgegriffen zu werden. Obwohl es den Sozialbehörden seit Herbst 2009 ausdrücklich untersagt ist, die Patientendaten an die Ausländerämter zu übermitteln, ist dies in vielen Städten immer noch gängige Praxis. Rudolf Stummvoll, Leiter des Bereichs Wohnen und Migration bei der Münchener Sozialbehörde, bestätigt gegenüber ZEIT Wissen, dass er von der neuen Bundesvorschrift nichts wisse. „In meiner Abteilung ist eine solche Weisung nicht angekommen“, sagt Stummvoll. „Wenn eine Klinik Leistungen erstattet haben will, muss sie uns den Namen und den Status der Patienten melden, da gibt es keine Diskussion. Und wir sind verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde weiterzugeben.“
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